C13 Once Only
Selbstauskunft persönliche Daten
Pitch
Jede Person kann von der verantwortlichen Behörde Auskunft verlangen, welche Daten über sie in einer Datensammlung bearbeitet werden. Die Daten müssen heute aufwändig aus verschiedenen Fachapplikationen zusammengetragen werden. Eine Übersicht der gesammelten Personen Daten besteht nicht.
↳ Version française | Daten-Download
In angemeldetem Zustand bei BE-Login sollen Bürger*innen einen Zusammenzug aller über sie vorhandenen Daten im Kanton Bern sowie der Datenflüsse einsehen - und allenfalls für weitere Geschäfte weiterverwenden ("Once-Only") können.
Diese Daten sind Stand heute in diversen Datenbanken/Registern und mehr oder weniger digitalisierten Geschäftsprozessen sowie in Fachapplikationen aufbewahrt. Die Anforderungen aus BSG 152.04 - Datenschutzgesetz (KDSG) müssen bei der Umsetzung berücksichtigt werden.
Finden eines innovativen, kreativen Lösungsansatzes für die Fachämter und Bürger*innen im Rahmen von Data Hackdays BE.
Déclaration volontaire de données personnelles.
Toute personne peut demander à l'autorité responsable des informations sur les données la concernant qui sont traitées dans le cadre d'une collecte de données. Aujourd'hui, les données doivent être compilées à partir de diverses applications spécialisées, ce qui prend beaucoup de temps. Il n'y a pas de vue d'ensemble des données personnelles collectées.
Lorsqu'ils sont connectés à BE-Login, les citoyens doivent pouvoir consulter un résumé de toutes les données disponibles à leur sujet dans le canton de Berne ainsi que les flux de données - et si nécessaire les utiliser pour d'autres transactions ("Once-Only").
Ces données sont actuellement stockées dans diverses bases de données/registres et dans des processus commerciaux plus ou moins numérisés ainsi que dans des applications spécialisées. Les exigences du BSG 152.04 - Loi sur la protection des données (KDSG) doivent être prises en compte lors de la mise en œuvre.
Trouver une approche innovante et créative des solutions pour les services et les citoyens dans le cadre des Data Hackdays BE.
Team
- Wolfgang Haid
- Armin Herzog
- Peter Janes
- Yves Reidy
- Thomas Schürch
- Sascha Tarli
Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen
Personendatensammlungsgesetz, PDSG
Datenverantwortung, Informationssicherheit und Datenschutz
Art. 13
Datenverantwortung
- Die Behörde, die nach der besonderen Gesetzgebung für die Erfassung und Aktualisierung von Personendaten zuständig ist, verantwortet die Richtigkeit und die Vollständigkeit der entsprechenden Merkmale in den zentralen Personendatensammlungen.
- Der Regierungsrat kann vorsehen, dass das Einsichtsrecht nach Artikel 21 Absatz 4 KDSG in zentrale Personendatensammlungen durch die betroffene Person direkt und auf elektronischem Weg ausgeübt werden kann.
Erste Brainstorming Erkenntnisse
Welche Applikationen sind überhaupt betroffen?
Eher Applikationen oder besser Register bzw. Datenquellen? Es braucht wohl ein "Register der Register".
Wie soll die Benutzerschnittstelle aussehen? Ein Einstieg wie über das Google Profil könnte als Vorlage dienen.
Nächster Schritt: Erste Design Thinking Iteration für mögliche Benutzerschnittstellen.
Ergebnisse Design Thinking Benutzerschnittstelle
Mindmap
Screen Mockups
Datenorientierte Sicht
Inklusiv Metadaten
Screen Sketches
Mit coolen Visualisierungen
Konzept
Das Ergebnis der Findungsphase - wo wollen wir hin?
Benutzerzugang
Ausgearbeitete Zugänge:
Kriterien:
- Einfache Bedienung für die ganze Bevölkerung
- Gut verständlich formulierte Texte - kurz und konzis
Prototyp
Das Ergebnis einer Nachschicht - ein sehr spartanischer Prototyp (pure Funktionalität, ohne jegliche "bells and whistles"), erstellt mit Drupal.
Verordnung
Ein erster Entwurf der Verordnung für den Bürger:innen Daten Navigator.
Nächste Schritte
Rasche Umsetzung mit schrittweiser Anbindung zusätzlicher Datenquellen. Fokus auf rasche erste Ergebnisse.